Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsabschluss – Anzahlung
- Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertrags- partners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten
als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt.
- Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich
oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande.
- Die Kosten für die Geldtransaktion (zB Überweisungsspesen) trägt der Vertragspart- ner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunter- nehmen.
- Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
Beginn und Ende der Beherbergung
- Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen.
- Wird ein Zimmer erstmalig vor 7.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
- Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 11.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.
Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr
Rücktritt durch den Beherberger
- Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
- Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
- Hat der Vertragspartner eine Anzahlung geleistet, wird die Anzahlung auf die gebuchten Tage der Reihe nach angerechnet.
- Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige
Erklärung aufgelöst werden.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
- Die Zimmerreservierung ist nach Eintreffen der mitgeteilten Anzahlung fixiert. Bis zum Eingang der Anzahlung verbleiben die Zimmer frei zum Verkauf.
Bei Stornierung der Buchung bis 12 Wochen vor Urlaubsantritt, fallen € 250.- Stor- nogebühren an.
Bei Stornierung innerhalb von 12 Wochen vor Urlaubsantritt sind 80 % des Ge- samtpreises zu bezahlen.
Dringend empfehlen wir unsere Reisestornoversicherung, € 60.- pro Person und Woche, Kinder und Zusatzbetten 50 %. Bis spätestens 3 Monate vor dem verein- barten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung
durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
- Außerhalb des im 5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender
Stornogebühren möglich:
- in den 12 Wochen vor dem Ankunftstag 80 % vom gesamten Arrangementpreis;
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 100 % vom gesamten Arrangementpreis.
Behinderungen der Anreise
- Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich
sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage
der Anreise zu bezahlen. Bitte beachten Sie auch die Bedingungen der von uns angebotenen Stornoversicherung.
- Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.
Beistellung einer Ersatzunterkunft
- Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersat- zunterkunft(gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
- Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
- Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beher- bergers.
Rechte des Vertragspartners
- Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung.
Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien
(Hausordnung)
Bei verspäteter Ankunft oder frühzeitiger Abreise wird der Zimmerpreis verrechnet, abzüglich € 15.- für nicht konsumierte Anteile.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis! Bei Anreise nach 18 h bitten wir um kurze Verständigung, danke!